ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Walkingdogs
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Tierhalter (nachfolgend Kunde genannt) und dem Dienstleistungsunternehmen „Walkingdogs – Stephanie Krendlinger“ (nachfolgend Walkingdogs genannt). Diese Geschäftsbedingungen sind auf alle Dienstleistungen der Walkingdogs anwendbar.
- Allgemeines
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden spätestens bei Auftragserteilung als verbindlich anerkannt.
- Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, welche die Walkingdogs für den Kunden erledigt, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
- Die Walkingdogs kann sich durch geeignete Personen, die sich gleichermassen zur Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichten, vertreten lassen, Aufträge delegieren oder weitere Fachpersonen konsultieren, wenn es die Situation erforderlich macht. Bei Beizug von Fachpersonen in der Abwesenheit des Kunden ist er nach Möglichkeit telefonisch zu orientieren; ist das nicht möglich, ist er bei Rückgabe des Tiers über die getroffenen Massnahmen in Kenntnis zu setzen.
- Richtigkeit der Angaben
- Die Walkingdogs wird die vom Kunden genannten Tatsachen, insbesondere Angaben zum Verhalten, dem Gesundheitszustand und den Bedürfnissen des Tiers als richtig zugrunde legen, soweit sie nicht offensichtlich Unrichtigkeiten feststellt.
- Pflichten der Walkingdogs
- Die Walkingdogs verpflichtet sich, jedes Tier art-, verhaltensgerecht und sorgfältig zu behandeln, das Tier nach Weisungen des Kunden zu pflegen sowie bei Verletzungen oder Krankheit den Tierarzt aufzusuchen und bei wesentlichen Vorfällen den Kunden darüber zu informieren.
- Schliesst der Auftrag den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Kunden ein, behandelt die Walkingdogs die Räumlichkeiten des Kunden mit grösster Sorgfalt. Die Walkingdogs verpflichtet sich zudem, die allfällige Abwesenheit des Kunden keiner Drittperson mitzuteilen und von überlassenen Schlüsseln keine Duplikate anfertigen zu lassen oder diese an Drittpersonen weiter zu geben, welche nicht mit dem Auftrag betraut sind. Der Hausschlüssel wird sicher aufbewahrt und auf das Verlangen des Kunden hin wieder ausgehändigt. Die Walkingdogs haftet nicht für Schäden an den Räumlichkeiten des Kunden; von dieser Bestimmung ausgeschlossen sind grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
- Pflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, genaue Anweisungen zur Pflege des Tieres zu geben sowie das Futter und das notwendige Pflegematerial für die ganze Betreuungsdauer bereit zu stellen. Allfällige Mehraufwendungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Der Kunde versichert, dass das im Vertrag genannte Tier gesund und – im Speziellen – frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, und zudem über einen ausreichenden Impfschutz verfügt. Der Impfpass ist bei Abgabe des Hundes zur Urlaubsvertretung unaufgefordert vorzulegen.
- Die übliche Kombinationsimpfung ist bei Hunden zwingend erforderlich und jährlich zu wiederholen.
- Die Behandlung mit einem entsprechenden Präparat gegen Zecken und Flöhe wird empfohlen.
- Handelt es sich um einen Hund, versichert der Kunde ausdrücklich, dass für das Tier eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung besteht.
- Es besteht eine Informationspflicht des Kunden gegenüber der Walkingdogs bei Fehlverhalten oder im Falle besonderer Umstände (z.B. Läufigkeit, Jagdtrieb, Tendenz zum Weglaufen, Aggression etc.) sowie bei körperlichen und geistigen Einschränkungen des Tieres.
- Sollte der Kunde nicht rechtzeitig zum vereinbarten Treffpunkt erscheinen können, verpflichtet er sich, die Walkingdogs zu informieren.
- Erfolgsgarantie bei Verhaltensberatung und Hundetraining
- Da der Erfolg der vorgeschlagenen Massnahmen von verschiedenen Faktoren abhängt, auf welche die Walkingdogs keinen Einfluss ausüben kann (inkl. vom Tierhalter selbst), wird bei Verhaltensberatung und Hundetraining keine Erfolgsgarantie abgegeben.
- Honorar, Auslagen und Kosten
- Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen und sind nicht verbindlich.
- Über den Auftragsumfang hinausgehende Leistungen werden nach dem effektiven Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Massgebend ist der jeweilige Stundenansatz.
- Die Walkingdogs kann Vorschüsse auf Honorare verlangen, sowie regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Leistungen und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann sie die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Bezahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
- Die Ferienbetreuung wird im Voraus verrechnet und ist bis zu Beginn der Betreuung zu bezahlen.
- Bringtag und Abholtag wird als ganzer Tag verrechnet.
- Honorarrechnung und Abrechnungen von Auslagen sind spätestens innerhalb von 10 Tagen netto und ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben etc. auf das von der Walkingdogs angegebene Konto zu zahlen.
- Sollte die Walkingdogs während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der Kunde bereits zu diesem Zeitpunkt ein, dass die Walkingdogs das Tier im Auftrage des Kunden auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden (Folge-)Kosten trägt alleine der Kunde. Sollte das Tier so schwer erkranken, dass es eingeschläfert werden muss, so liegt diese Entscheidung im Ermessen desjenigen Tierarztes, den der Kunde vor Beginn des Betreuungsverhältnissen benennt. Sofern der Kunde keinen Tierarzt benennt, soll diese Entscheidung durch denjenigen Tierarzt vorbehalten sein, mit dem die Walkingdogs ständig zusammenarbeitet, es sei denn, der Kunde schliesst vor Beginn des Betreuungsverhältnisses eine Einschläferung ausdrücklisch aus. Nach Möglichkeit wird mit dem Kunden vor einer tierärztlichen Behandlung bzw. Einschläferung Rücksprache gehalten.
- Erfordert das Haustier eine spezielle Betreuung aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (Krankheit, Läufigkeit etc.), so trägt der Kunde die anfallenden Mehrkosten.
- Laufzeit, Kündigung und Stornierung
- Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn sie mündlich oder schriftlich bestätigt wurden.
- Der Auftrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.
- Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Auftrag kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Wochen auf das Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden. Bleibt eine Kündigung aus, verlängert sich die Vereinbarung stillschweigend um einen Monat.
- Nach Ablauf der Kündigungsfrist stellt die Walkingdogs für die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistung eine Abschlussrechnung gemäss effektivem Stundenaufwand und zum jeweils geltenden Stundenansatz zuzüglich der angefallenen Auslagen. Die Walkingdogs ist vom Kunden völlig schadlos zu halten.
- Bei Verstössen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich die Walkingdogs ein Kündigungsrecht vor.
- Buchungen von Verhaltensberatung, Hundetraining und Gassi-Service, die nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 24 Stunden im Voraus storniert werden. Bei späterer Absage müssen 100 % des Betrages in Rechnung gestellt werden. Bei Nichteinhaltung eines Termins, ohne vorherige Absage, wird der Betrag zu 100% in Rechnung gestellt.
- Gebuchte Urlaubsbetreuungen, die nicht wahrgenommen werden können, müssen unverzüglich storniert werden. Die Stornierungsgebühren richten sich nach folgenden Zeiträumen:
- Storno mehr als 4 Wochen vorher: kostenfrei
- Storno 4-2 Wochen vorher: 50% der Rechnungssumme
- Storno weniger als 2 Wochen vorher: 100% der Rechnungssumme
- Bei vorzeitiger Rückkehr des Kunden bzw. einer vorzeitigen Abholung des Hundes vor Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit, ist eine ganze oder teilweise Rückerstattung des Rechnungsbetrages ausgeschlossen.
- Für den Fall, dass das Haustier nicht binnen drei Tagen nach dem Ende der Betreuungszeit abgeholt wird bzw. der Kunde wieder sein Haustier entgegen nimmt, ist die Walkingdogs berechtigt, das Haustier anderweitig unterzubringen. Sollten dadurch weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten allein der Kunde.
- Haftung
- Die Haftung der Walkingdogs ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
- Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf das Honorar für den betroffenen (Teil-)Auftrag beschränkt.
- Für alle Schäden, die ein Haustier Gegenständen, Menschen und anderen Tieren zufügt, haftet der Kunde. Bei Verletzungen am eigenen Tier durch Selbstverschulden muss der Kunde für die anstehenden Kosten aufkommen. Auch bei einer Ansteckung anderer Tiere durch Verschweigen oder Unwissenheit einer Krankheit haftet der Kunde und muss für sämtliche dadurch entstandenen Kosten aufkommen. Das gleiche gilt bei Verschweigen oder Unwissenheit einer Allergie oder anderen Einschränkungen sowie Fehlverhalten.
- Hat der Kunde dem Freilauf zugestimmt, ist er sich der damit verbunden Risiken bewusst. Die Walkingdogs haftet nicht bei Weglaufen des Hundes und den evtl. daraus entstehenden Folgeschäden.
- Weiter haftet die Walkingdogs nicht für Verletzungen, Erkrankungen oder sonstigen Beeinträchtigungen des Tieres, die während der Betreuung oder im Anschluss auftreten.
- Die Walkingdogs übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Kunden, seinem Tier oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Massnahmen, sowie infolge der Teilnahme an Trainingsstunden entstehen. Alle Begleitpersonen sind durch den Tierhalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzten. Die Teilnahme an Trainings-, Spass- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko.
- Sollte ein Haustier wider erwarten weglaufen, so haftet die Walkingdogs nicht für etwaige Schäden am Tier oder an Dritten. Die Walkingdogs versichert, alle notwendigen Schritte, wie z.B. das Informieren von Polizei und Tierheim, durchzuführen.
- Bildmaterial
- Der Kunde stimmt der Verwendung von Bildern, die während der Betreuungszeit entstanden sind, zu. Die Bilder werden zur Gestaltung von Homepage und Werbemitteln genutzt. Sollte eine Verwendung von Bildern nicht erwünscht sein, hat der Kunde das Recht, schriftlich zu widersprechen.
- Anzuwendendes Recht / Wirksamkeitsbestimmungen
- Für die Aufträge ist Schweizerisches Recht anwendbar.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
- Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Gerichtstand
- Gerichtstand ist Obfelden.
- Datum: Obfelden Februar 2018
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